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Hofladen eröffnen: Voraussetzungen, Zukauf-Grenzen und Sortiment

Kurz gesagt: Einen Hofladen kann jeder landwirtschaftliche Betrieb eröffnen, der eigene Erzeugnisse verkauft. Solange überwiegend eigene Produkte über den Ladentisch gehen, zählt der Verkauf zur Landwirtschaft. Mit zugekaufter Handelsware wird es ab bestimmten Grenzen gewerblich: steuerlich, wenn der Zukauf nachhaltig mehr als ein Drittel des Umsatzes oder mehr als 51.500 Euro netto im Jahr ausmacht. Dazu kommen Registrierung als Lebensmittelunternehmen, Kennzeichnungspflichten, Baurecht und die Ladenöffnungsregeln Ihres Bundeslandes.

Wer darf einen Hofladen eröffnen?

Einen Hofladen im eigentlichen Sinn betreibt ein landwirtschaftlicher Betrieb, der seine eigenen Erzeugnisse direkt an Endkunden verkauft. Der Verkauf eigener, unverarbeiteter Produkte gilt als landwirtschaftliche Urproduktion und ist kein anzeigepflichtiges Gewerbe. So beschreibt es etwa das Merkblatt Direktvermarktung des Kreises Soest: Hofladen auf dem Betrieb, Verkaufsstand am Feld und Marktstand gelten als Bestandteile des landwirtschaftlichen Betriebes.

Wer keinen eigenen Hof hat und einen Laden mit regionalen Produkten eröffnen will, betreibt dagegen ein normales Einzelhandelsgeschäft. Der Name «Hofladen» ist dann eher Marketing, rechtlich gilt alles, was für einen kleinen Lebensmittelladen gilt: Gewerbeanmeldung, Lebensmittelrecht, Ladenöffnungsrecht. Einen Überblick über solche Ladenformate finden Sie in unserem Beitrag Kleinen Laden eröffnen: Ideen für Lebensmittel.

Ist ein Hofladen Urproduktion oder Gewerbe?

Das hängt davon ab, was Sie verkaufen, wie stark Sie verarbeiten und wo der Laden steht. Gewerberecht und Steuerrecht ziehen die Grenzen dabei unterschiedlich.

Die Sicht des Gewerberechts

  • Eigene Erzeugnisse, unverarbeitet: Urproduktion, keine Gewerbeanmeldung. Reinigen, Sortieren und Herrichten für den Verkauf gelten als unschädlich.
  • Erste Verarbeitungsstufe (zum Beispiel Saft aus eigenem Obst) gilt noch als betriebstypisch. Wird die Weiterverarbeitung umfangreicher, ist sie in der Regel ein anzeigepflichtiges Gewerbe.
  • Laden außerhalb des Hofes: Ein eigenes Ladengeschäft, das räumlich und personell von der Erzeugung getrennt ist, ist gewerblich, auch wenn es nur eigene Produkte verkauft.
  • Zukaufware: Der Mitverkauf fremder Produkte gilt nur bis zu einem geringen Umfang als unschädlich. Die Broschüre «Wichtige Rechtsvorschriften für die Direktvermarktung» des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums nennt als Orientierung bis zu 10 Prozent; das Merkblatt des Kreises Soest spricht ab mindestens 10 Prozent des Direktvermarktungsumsatzes nicht mehr von Geringfügigkeit.

Die Gewerbeämter wenden diese Orientierungswerte im Einzelfall an. Fragen Sie deshalb vor der Eröffnung beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde nach, ob für Ihren Zukaufanteil eine Gewerbeanmeldung nötig ist.

Wie viel Zukaufware darf ein Hofladen steuerlich verkaufen?

Steuerlich bleibt der Verkauf von Zukaufware Teil der Landwirtschaft, solange er zwei Grenzen nicht nachhaltig überschreitet: ein Drittel des Gesamtumsatzes und 51.500 Euro netto im Wirtschaftsjahr. Festgelegt hat das die Finanzverwaltung im BMF-Schreiben vom 18. Januar 2010, inzwischen übernommen in R 15.5 Abs. 11 der Einkommensteuer-Richtlinien. Die amtlichen Hinweise für die Veranlagungszeiträume 2025/2026 rechnen weiter mit diesen Werten.

Was verkaufen Sie?Steuerliche Einordnung
Nur eigene ErzeugnisseLand- und Forstwirtschaft, auch über eine eigene Verkaufsstelle
Nur zugekaufte WareVon Anfang an gewerblich
Eigene Erzeugnisse plus ZukaufwareLand- und Forstwirtschaft, solange der Zukaufumsatz nachhaltig nicht mehr als ein Drittel des Gesamtumsatzes und nicht mehr als 51.500 Euro netto im Wirtschaftsjahr beträgt
Zukaufware plus Dienstleistungen (zum Beispiel Café)Beide zusammen dürfen zusätzlich 50 Prozent des Gesamtumsatzes nicht übersteigen

Wichtig sind drei Details. Erstens: «Nachhaltig» heißt, dass ein einzelnes starkes Jahr nicht sofort alles ändert; die Finanzverwaltung wendet die Grundsätze des Strukturwandels an, in der Regel mit einem Beobachtungszeitraum von drei Jahren. Zweitens: Sie tragen die Beweislast, welche Einnahmen aus eigenen Erzeugnissen stammen. Die Kasse sollte eigene Ware und Handelsware deshalb getrennt erfassen. Drittens: Für die Umsatzsteuer gilt eine eigene Regel. Zugekaufte Waren unterliegen laut der bayerischen Direktvermarktungs-Broschüre immer der Regelbesteuerung; die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG gilt nur für eigene Erzeugnisse.

Was passiert, wenn die Grenzen überschritten werden?

Dann entsteht neben dem landwirtschaftlichen Betrieb ein eigener Gewerbebetrieb, in dem die Handelsumsätze laufen. Die Folgen: Einkünfte aus Gewerbebetrieb, eine eigene Gewinnermittlung, Gewerbesteuerpflicht (bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem Freibetrag von 24.500 Euro nach § 11 GewStG) und die Mitgliedschaft in der IHK. Das ist kein Drama, aber eine Entscheidung, die Sie bewusst treffen sollten. Lassen Sie die Zahlen vor der Eröffnung von Ihrer Steuerberatung durchrechnen.

Welche Auflagen gelten für Hygiene, Registrierung und Bau?

Jeder Hofladen ist ein Lebensmittelunternehmen und muss bei der zuständigen Lebensmittelüberwachung registriert sein. Die Pflicht ergibt sich aus Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004; das Merkblatt des Hessischen Landwirtschaftsministeriums stellt klar, dass alle Neugründungen zu melden sind. Zuständig ist je nach Bundesland das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

  • Hygieneschulung: Wer leicht verderbliche Lebensmittel herstellt oder verkauft, braucht Fachkenntnisse aus einer Schulung (§ 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung). Der Nachweis entfällt laut Merkblatt, wenn ausschließlich mit verpackten Lebensmitteln umgegangen wird.
  • Eigenkontrollen: Reinigungsplan, Temperaturkontrolle bei Kühlware, Rückverfolgbarkeit. Die Verantwortung liegt beim Betreiber.
  • Tierische Produkte: Für Fleisch, Milch und Eier gelten zusätzliche Regeln, teils mit Zulassungspflicht. Klären Sie das früh mit dem Veterinäramt.
  • Baurecht: Wird ein Wirtschaftsgebäude zum Verkaufsraum umgebaut, kann das eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung sein. Eine Verkaufsstelle im Außenbereich ist laut bayerischer Broschüre in der Regel nur privilegiert, wenn sie überwiegend eigene Erzeugnisse verkauft und in der Nähe der Hofstelle liegt.
  • Kasse und Aufzeichnungen: Einnahmen müssen täglich nachvollziehbar aufgezeichnet werden. Elektronische Kassen brauchen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung.

Was muss auf dem Etikett stehen?

Vorverpackte Lebensmittel brauchen die vollständige Kennzeichnung nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV): Bezeichnung, Zutaten mit hervorgehobenen Allergenen, Nettofüllmenge, Mindesthaltbarkeitsdatum, Name und Anschrift des Verantwortlichen, Nährwerttabelle. Für Lebensmittel, die der Hersteller direkt in kleinen Mengen an Endverbraucher oder lokale Läden abgibt, sieht Anhang V Nr. 19 LMIV eine Ausnahme von der Nährwertdeklaration vor. Für Ihre eigenen Gläser und Flaschen lohnt es sich, das mit der Lebensmittelüberwachung abzustimmen.

Bei loser Ware, etwa Gemüse aus der Kiste oder Kuchen am Stück, reicht die Allergeninformation. Sie kann schriftlich gut sichtbar am Produkt oder auf einem Aushang stehen oder mündlich gegeben werden, wenn eine schriftliche Dokumentation vorliegt und ein Hinweis darauf im Laden hängt (§ 4 LMIDV). Preise müssen Sie in jedem Fall auszeichnen.

Bei Zukaufware ist der Hersteller für das Etikett verantwortlich. Prüfen Sie trotzdem beim Wareneingang, ob die Pflichtangaben auf Deutsch vorhanden sind, denn Sie bringen die Ware in Deutschland in Verkehr.

Hofladen mit Selbstbedienung eröffnen: Was ist zu beachten?

Ein Hofladen mit Selbstbedienung unterliegt denselben lebensmittelrechtlichen Pflichten wie ein bedienter Laden; zusätzlich müssen Öffnungszeiten, Kasse und Sortiment zum personallosen Betrieb passen. Die Öffnungszeiten regelt jedes Bundesland selbst, und Sonderrechte für Hofläden hängen oft an den eigenen Erzeugnissen:

  • Baden-Württemberg: Das Ladenöffnungsgesetz erlaubt an Sonn- und Feiertagen sechs Stunden Verkauf von selbst erzeugten landwirtschaftlichen Produkten in Hofläden (§ 9 Abs. 1 Nr. 4). Zukaufware ist von dieser Ausnahme nicht erfasst.
  • Bayern: Seit 1. August 2025 gilt das Bayerische Ladenschlussgesetz. Ein Hofladen mit eigenem Verkaufsraum ist eine Verkaufsstelle und hält sich an die allgemeinen Ladenschlusszeiten. Personallose Kleinstsupermärkte bis 150 m² haben eine eigene Regelung, mehr dazu in unserem Beitrag zum Selbstbedienungs- und Automatenladen.
  • Andere Länder: Je nach Bundesland unterschiedlich. Fragen Sie beim Gewerbe- oder Ordnungsamt nach, bevor Sie ein Öffnungsschild aufhängen.

Praktisch zählt beim Selbstbedienungs-Hofladen vor allem: eine Kassenlösung, die Einnahmen nachvollziehbar erfasst, Kühltechnik mit Temperaturkontrolle für empfindliche Ware und ein Sortiment, das ein paar Stunden ohne Aufsicht gut übersteht. Produkte im Glas, die ungeöffnet bei Raumtemperatur lagern, sind hier unkompliziert.

Hofladen mit Café eröffnen: Was kommt dazu?

Mit einem Café wird aus dem Verkauf eine Bewirtung, und dafür gelten zusätzliche Regeln. Das Gaststättenrecht ist Ländersache: Ob Sie eine Gaststättenerlaubnis brauchen oder eine Anzeige reicht, hängt vom Bundesland und oft vom Alkoholausschank ab. Mitarbeitende, die offene Speisen zubereiten oder ausgeben, brauchen vor Beginn der Tätigkeit eine Belehrung durch das Gesundheitsamt (§ 43 Infektionsschutzgesetz). Steuerlich zählen Dienstleistungen zusammen mit der Zukaufware in die 50-Prozent-Grenze; wie Ihr Café-Umsatz konkret eingeordnet wird, klärt die Steuerberatung. Was ein Café sonst an Ausstattung und Genehmigungen braucht, steht in unserer Checkliste zum Café eröffnen.

Gläser mit eingelegtem Gemüse vor rotem Hintergrund

Welches Sortiment passt in einen Hofladen?

Der Kern ist immer das, was Ihr Hof selbst erzeugt; Zukaufware ergänzt dort, wo Ihnen Produkte fehlen, ohne mit Ihren eigenen zu konkurrieren. Kundinnen und Kunden kommen wegen Ihrer Eier, Kartoffeln oder Äpfel. Sie kaufen mehr, wenn sie dazu passende Produkte finden, die einen Einkauf rund machen.

Rolle im SortimentBeispieleWorauf achten
Kernsortiment (eigen)Saisongemüse, Obst, Eier, Kartoffeln, eigene VerarbeitungFrische, Saisonkalender gut sichtbar machen
Ergänzung aus der RegionBrot, Honig, Käse von NachbarbetriebenZählt als Zukauf, Lieferrhythmus und Kühlung planen
Ergänzung, die die Region nicht hatZitrusmarmeladen, Feigenkonfitüre, Gemüse in Olivenöl, TomatensaucenLange haltbar, kein Wettbewerb mit eigenen Produkten, wenige Referenzen
Geschenke und MitbringselKleine Präsentkörbe, GeschenkboxenSaisonal zu Ostern und Weihnachten, gute Marge pro Kauf

Weil Zukaufware die steuerlichen Grenzen belastet, lohnt sich eine schmale, gut ausgewählte Ergänzung mehr als ein breites Handelssortiment. Konzentrieren Sie sich auf Produkte, die den Warenkorb ergänzen: etwas für das Frühstück, etwas für den Aperitif, etwas zum Verschenken. Wie man ein solches Sortiment Schritt für Schritt aufbaut, zeigt unser Leitfaden Sortiment planen; wie Gläser im Laden richtig gelagert werden, erklärt der Beitrag Konserven richtig lagern.

Was gilt in Österreich für den Ab-Hof-Verkauf?

In Österreich ist die Land- und Forstwirtschaft von der Gewerbeordnung ausgenommen; Ab-Hof-Verkauf eigener Erzeugnisse braucht daher keine Gewerbeberechtigung. Die Grenzen für Zukauf sind aber enger und anders aufgebaut als in Deutschland. Laut der Unterlage «Rechtliches zur Direktvermarktung 2025» des Ländlichen Fortbildungsinstituts der Landwirtschaftskammer:

  • Zukauf pflanzlicher Erzeugnisse ist erlaubt, wenn der Einkaufswert höchstens 25 Prozent des Verkaufswerts aller Erzeugnisse des jeweiligen Betriebszweiges beträgt.
  • Handelsware aus tierischer Produktion darf nicht zugekauft werden.
  • Bei der Be- und Verarbeitung (Nebengewerbe) dürfen höchstens 49 Prozent der verarbeiteten Ware zugekauft sein.
  • Steuerlich zählen Einnahmen aus dem Nebenerwerb bis 55.000 Euro (inklusive Umsatzsteuer) grundsätzlich zur Land- und Forstwirtschaft.
  • Registrierkassenpflicht besteht ab 15.000 Euro Jahresumsatz netto, wenn die Barumsätze 7.500 Euro übersteigen.

Wer Handelsware verkauft, die nicht unter diese Ausnahmen fällt, braucht eine Gewerbeberechtigung. Das Handelsgewerbe ist laut Wirtschaftskammer Österreich ein freies Gewerbe, also ohne Befähigungsnachweis, aber mit Anmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde. Lassen Sie sich vor der Eröffnung von Ihrer Landwirtschaftskammer beraten.

Was Minnelea für Hofläden liefert

Minnelea ist ein kleiner landwirtschaftlicher Betrieb aus Süditalien. Wir liefern Hofläden in Deutschland und Österreich eine Ergänzung, die mit Ihren eigenen Produkten nicht konkurriert, weil sie in Mitteleuropa nicht wächst:

  • Konfitüren und Marmeladen extra (212 g): Feige aus weißen Dottato-Feigen, Zitrone, Orange, Orange-Zitrone, dazu Aprikose, Heidelbeere und Waldfrüchte. 65 bis 130 g Frucht pro 100 g, bei der Feige 88 g. Unsere Feigenkonfitüre wurde mit dem Great Taste Award 2025 ausgezeichnet.
  • Gemüse in nativem Olivenöl extra (200 g): getrocknete Tomaten, Auberginenfilets, Paprika mit Oregano, in Öl der laufenden Ernte.
  • Tomatensaucen (270 g) und herzhafte Cremes (200 g).

Alle Produkte entstehen in kleinen Chargen, schonend unter Vakuum gegart, ohne Konservierungsstoffe, und ungeöffnet bei Raumtemperatur lange haltbar. Sie brauchen also weder Kühlung noch Bedienung und eignen sich auch für den Selbstbedienungs-Hofladen. Geschenkboxen für 1, 2 oder 3 Gläser passen ins Mitbringsel-Regal. Bestellt wird im Karton zu 6 Gläsern pro Sorte, Mindestbestellung ein Karton. Lieferung nach Deutschland und Österreich: ein Werktag Vorbereitung, dann rund fünf Werktage Versand.

Preisliste und Musterkiste anfragen

Die Musterkiste ist kostenlos, Sie zahlen nur den Versand.

Häufige Fragen

Brauche ich für einen Hofladen eine Gewerbeanmeldung?

Nicht, solange Sie im Hofladen auf dem Betrieb überwiegend eigene, unverarbeitete oder nur gering verarbeitete Erzeugnisse verkaufen. Das gilt als landwirtschaftliche Urproduktion. Eine Gewerbeanmeldung wird nötig, wenn der Zukaufanteil über einen geringen Umfang hinausgeht, die Verarbeitung umfangreich wird oder der Laden räumlich getrennt vom Hof betrieben wird. Fragen Sie im Zweifel beim Gewerbeamt nach.

Wie viel Zukaufware darf ein Hofladen verkaufen?

Steuerlich bleibt der Zukauf Teil der Landwirtschaft, solange er nachhaltig nicht mehr als ein Drittel des Gesamtumsatzes und nicht mehr als 51.500 Euro netto im Wirtschaftsjahr ausmacht (R 15.5 Abs. 11 EStR). Zusammen mit Dienstleistungen gilt außerdem eine Grenze von 50 Prozent des Gesamtumsatzes. Gewerberechtlich setzen Behörden oft schon bei rund 10 Prozent Zukauf an.

Muss ich meinen Hofladen beim Veterinäramt anmelden?

Ja. Jeder Hofladen ist ein Lebensmittelunternehmen und muss bei der zuständigen Lebensmittelüberwachung registriert werden. Für bestimmte tierische Produkte kann zusätzlich eine Zulassung nötig sein. Zuständig ist meist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises.

Darf ein Selbstbedienungs-Hofladen sonntags öffnen?

Das regelt jedes Bundesland selbst. In Baden-Württemberg dürfen Hofläden an Sonn- und Feiertagen sechs Stunden lang selbst erzeugte landwirtschaftliche Produkte verkaufen, Zukaufware ist davon nicht erfasst. In anderen Ländern gelten andere Regeln; fragen Sie beim Gewerbe- oder Ordnungsamt nach.

Was gilt in Österreich beim Zukauf für den Ab-Hof-Verkauf?

Zukauf pflanzlicher Erzeugnisse ist bis 25 Prozent des Verkaufswerts des jeweiligen Betriebszweiges erlaubt, tierische Handelsware gar nicht. Wer darüber hinaus Handelsware verkauft, braucht eine Gewerbeberechtigung. Das Handelsgewerbe ist ein freies Gewerbe und wird bei der Bezirksverwaltungsbehörde angemeldet.

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